MTD Gesetz

Am 1. September 1992 trat mit dem Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste, BGBl 1992/460, (MTD-Gesetz), das Berufsgesetz der sieben Berufe der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD) in Kraft.

Auf der Homepage des Dachverbandes MTD-austria finden Sie das MTD-Gesetz in seiner aktuellen Fassung und in der ursprünglichen Version, sowie alle Novellen und Verordnungen zum MTD-Gesetz.

Link: http://www.mtd-austria.at/content/view/22/28/

Die wesentlichen Änderungen dabei waren:

  • 1996 Herstellung der EWR-und EU-Konformität
  • 2004 Zulässigkeit der freiberuflichen Berufsausübung für alle MTD
  • 2005 Änderung der Berufsbezeichnungen von drei Berufen (Biomedizinische/rAnalytiker/in,Diätologe/in, Radiologietechnologe/in)
  • 2005 Etablierung der Ausbildung an Fachhochschulen

Auf der Grundlage des MTD-Gesetzes sind mehrere Verordnungen erlassen worden.

Eine Verordnung steht zudem noch auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes in Geltung.






Copyright© RTaustria 2004-2011| ZVR 606626530 Seite einem Freund senden

Zurück zur Startseite