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Für die ziemlich einseitige Information zeichnet die Referentin für med.-techn. Berufe in der GdG, HG2, Andrea Wadsack, verantwortlich. Der Dachverband der gehobenen MTD erlaubt sich, das Rundschreiben zu analysieren.
Die GdG schürt Existenzängste, indem sie vor einer drohenden Zwangsmitgliedschaft warnt, „von der Ihre weitere Berufsberechtigung abhängen würde“ und droht, dass gehobene MTDs „monatliche Pflichtbeiträge leisten müssten, um Ihren (der Grammatikfehler stammt aus dem Originaltext der GdG) Beruf weiter nachgehen zu dürfen“.
Dazu sei klar gestellt: Die Berufsberechtigung – für Österreich und EU – erwerben MTDs durch den erfolgreichen Abschluss der entsprechenden Ausbildung. Zusätzlich waren schon bisher laut MTD-Gesetz der Nachweis der Unbescholtenheit und der körperlich-geistigen Eignung erforderlich. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Berufszulassung. Bei einer gesetzlichen Interessenvertretung würden dann eine Eintragung in die Mitgliederliste und die Ausstellung eines Berufsausweises erfolgen. Bei Nicht-Ausübung des Berufes kann die Berufszulassung jederzeit (und auch nur vorüber gehend) ruhend gestellt werden.
Dies ist weder eine Schikane, noch wird damit die Ausbildung in Frage gestellt. Jeder hochqualifizierte Beruf ist im Sinne des Konsumentenschutzes durch das Erfordernis gekennzeichnet, dass jedermann durch öffentliche Einsichtnahme die Berufsberechtigung überprüfen kann. So ist das auch bei ApothekerInnen, ÄrztInnen, Hebammen, SteuerberaterInnen, RechtsanwältInnen, ArchitektInnen, usw.
Daher haben auch Gewerkschaft und AK bereits 1995 die verpflichtende Überprüfung der Berufsberechtigung für gehobene MTDs und die Eintragung in eine öffentlich einsehbare Liste befürwortet. Allerdings waren sie dagegen, dass diese Listen von den Berufsverbänden, bzw. vom Dachverband der gehobenen MTD geführt werden. Seit damals – sprich: seit einem Jahrzehnt – haben Gewerkschaft und AK nichts mehr unternommen, um dieses, von ihnen selbst geforderte Instrument der Qualitätssicherung zu installieren. So sind die gehobenen MTD die einzigen hoch qualifizierten Berufe im Gesundheitswesen, die über keine Liste der Berufsausübenden (und damit auch über keine fundierten Daten) verfügen.
Den gehobenen MTDs drohe damit eine neue Abgabe, so die GdG.
Für die Mehrzahl der gehobenen MTDs wäre der Pflichtbeitrag keine neue Abgabe, da er den derzeitigen Mitgliedsbeitrag beim jeweiligen Berufsverband ablösen würde. Der Unterschied liegt im – von Gewerkschaft und AK viel beschworenen – Solidaritätsprinzip: Während bisher nur ein (überwiegender) Teil der gehobenen MTDs Mitgliedsbeiträge zahlt, aber alle von den Leistungen der Berufsverbände und des MTD-Dachverbandes profitieren, würden bei einer gesetzlichen Interessenvertretung alle Berufsangehörigen einen Beitrag leisten.
Fast schon skurril ist, dass sich auch die Arbeiterkammer der Gewerkschafts-Argumentation bedient, obwohl sie sich ausschließlich aus Zwangsmitgliedern rekrutiert, die einen monatlichen Pflichtbeitrag leisten.
Die GdG behauptet, diese Leistungen würden „schon jetzt von ÖGB und AK erbracht“.
Wir fragen, wo war die Gewerkschaft, als für rund 630 MTDs im Zuge der Übernahme von NÖ Gemeindespitälern durch das Land empfindliche Gehalts- und Urlaubsverluste drohten? Sie wurden erst nach massiven Interventionen des MTD-Dachverbandes aktiv.
Warum scheinen gehobene med.-techn. Dienste bislang gar nicht im NÖ Gehaltsschema auf?
Wie konnte es passieren, dass es bei der Novellierung des MTD-Gesetzes von ÖGB und AK übersehen wurde, dass es noch immer verfassungswidrige Berufseinschränkungen für angestellte gehobene MTDs gibt?
Warum hat die Gewerkschaft die Gesetzeswerdung der Fachhochschul-Ausbildung für gehobene MTDs so verzögert, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, die ersten FH-Studiengänge im Herbst 2005 in Betrieb gehen zu lassen?
Was hat der ÖGB zur Berufsentwicklung bzw. zur Sicherung und Entwicklung von Tätigkeitsbereichen gehobener MTDs beigetragen? Wo ist die Unterstützung der Gewerkschaft bei der Schaffung eines modernen MTD-Berufsbildes?
Die GdG führt als Beispiel an, dass „ohne die Fachgewerkschaften und die FGV die Novellierung des MTD-Gesetzes 1994 niemals zustande gekommen wäre“.
1994 gab es gar keine Novelle des MTD-Gesetzes. Allerdings haben Gewerkschaft und AK damals nachweislich die qualitätssichernden Bestrebungen der MTD-Berufsverbände und des Dachverbandes „erfolgreich“ bekämpft, selbst Richtlinien für anerkannte Fortbildungen und deren verpflichtenden Besuch definieren zu können. Damit wurden die Interessen der gehobenen MTD massiv untergraben und führten dazu, dass sie gegenüber der Gesundheits- und Krankenpflege deutlich ins Hintertreffen gerieten.
Offenbar war schon damals eine Aufwertung der gehobenen MTD-Berufe nicht gewünscht.
Die GdG merkt dankenswerter Weise an, dass die „freiwillig organisierten Berufsverbände eine wichtige zusätzliche Position einnehmen“.
Tatsache ist aber, dass die Wichtigkeit der Berufsverbände bzw. des Dachverbandes in berufspolitischen Fragen vom Goodwill der anderen (z.B. Ärztekammer, ÖGB, AK, Gesundheitsministerium) abhängig ist. Denn beispielsweise ein Recht auf Anhörung hat nur eine gesetzliche Interessenvertretung. Ein Verband kann nach seiner Meinung gefragt werden, muss aber nicht ernst genommen werden, wenn seine Position den anderen gesetzlichen Gremien nicht genehm ist.
ÖGB und AK können aber andererseits nur den kleinsten gemeinsamen Nenner der Interessen aller von ihnen vertretenen Gesundheitsberufe (einschließlich der Gesundheits- und Krankenpflege, MTF etc.) gegenüber Entscheidungsträgern artikulieren.
Die GdG führt an, dass nur die Gewerkschaften „legitimiert sind, Gehalts- und Kollektivvertragsverhandlungen zu führen“ und dass sie „großartige soziale Errungenschaften“ (z.B. 5 Wochen Urlaubsanspruch, 40-Stunden-Woche, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, etc.) erkämpft hat.
Der Dachverband der gehobenen MTD hat nie die Bedeutung der Gewerkschaften in Abrede gestellt. Im Gegenteil: In der Diskussion um eine gesetzliche Interessenvertretung der gehobenen med.-techn. Dienste wurde immer betont, dass eine konstruktive Zusammenarbeit mit ArbeitnehmervertreterInnen eine optimale Voraussetzung wäre, um die Anliegen und Interessen der MTDs noch effizienter vertreten zu können.
Auch aus Kostengründen haben die Berufsverbände und der Dachverband der gehobenen MTD gemeinsam entschieden, selbst bei Schaffung einer eigenen gesetzlichen Interessenvertretung Gehalts- und Kollektivvertragsverhandlungen weiterhin durch die Gewerkschaft und nicht wie z.B. bei den ÄrztInnen durch die eigene Interessenvertretung vornehmen zu lassen.
Umso befremdender ist nun, dass die Gewerkschaft versucht, mit Halbwahrheiten und Angstparolen Keile in die Gruppe der gehobenen med.-techn. Dienste zu treiben.
So nebenbei: 40-Stunden-Woche, Urlaubsgeld, etc. sind zweifelsfrei bedeutende sozialpolitische Errungenschaften, aber keine berufspolitischen der gehobenen MTDs. Sie wurden ja auch nicht speziell für die MTDs geschaffen.
Die GdG führt unter dem Titel „Schwerpunkt Fortbildung“ an, dass im Vorjahr „mehr als 200 KollegInnen aus dem MTD/MTF-Bereich“ Kurse besuchten, die von der GdG unterstützt wurden, dass „mehr als 400 KollegInnen informiert“ und „mehr als 1000 Telefonate und E-mail-Kontakte pro Jahr“ notwendig sind, „um zu beraten, zu informieren, zu recherchieren, zu koordinieren“.
Dem gegenüber steht in Sachen Fortbildung, Beratung, Information, Recherchen und Koordination ein Vielfaches an Leistungen, das von den Berufsverbänden bzw. vom MTD-Dachverband schon jetzt mit wesentlich geringeren finanziellen und personellen Ressourcen erbracht wird. – Und zwar gezielt für gehobene MTDs, ohne sie in einen Topf mit MTFs u.a. zu werfen.
Die Berufsverbände und der Dachverband sind für alle Mitglieder zuständig, unabhängig vom Angestelltenverhältnis oder der freiberuflichen Berufsausübung. Es gibt aber keine Gewerkschaft für alle MTDs. Je nach Dienstgeber ist ein MTD- Angehöriger unterschiedlichen Gewerkschaftsgruppen zugeordnet, was eine weitere Zersplitterung der beruflichen Interessen der MTDs bedeutet.
Die GdG ist der Ansicht, dass freiberuflich tätige gehobene MTDs die Ressourcen der Gewerkschaft für Kunst, Medien und freie Berufe (KMF) nützen könnten.
Im Bereich der freiberuflich tätigen gehobenen MTDs wird der Argumentationsnotstand der Gewerkschaften besonders sichtbar. Denn deren Vertretung gehört dezidiert nicht zu den Kernaufgaben des ÖGB. Viele FunktionärInnen der Arbeitnehmervertretungen sind noch immer bass erstaunt, dass seit eineinhalb Jahren jede/r gehobene MTD-Berufsangehörige/r auch freiberuflich tätig sein kann. Für diese sind auch so epochale Errungenschaften wie 40-Stunden-Woche, Urlaubsgeld, Urlaubsanspruch, Krankenstand, etc. nur Wunschträume.
Warum wohl haben FreiberuflerInnen wie ArchitektInnen, SteuerberaterInnen, AnwältInnen, Hebammen und nicht zuletzt ÄrztInnen trotz der Gewerkschaft KMF eigene Kammern – sprich: Gesetzliche Standesvertretungen? Dass diese Berufsgruppen heute fest verankerte Faktoren in gesellschafts-, sozial- oder gesundheitspolitischen Fragen sind, verdanken sie ihren gesetzlichen Interessenvertretungen. Es ist Kennzeichen eines qualifizierten Berufes, seine Interessen selbst zu vertreten.
Die GdG bedankt sich bei den MTDs „für ihren Einsatz und die hervorragende Leistung, die sie für die PatientInnen erbringen“.
Stimmt. Die gehobenen MTDs erbringen hervorragende Leistungen. Dafür sorgen nicht zuletzt die laufend überarbeiteten Aus- und Weiterbildungsprogramme der gehobenen MTD-Berufsverbände, die eine Betreuung der PatientInnen nach „state of the art“ ermöglichen. Es ist gelungen, gegen erhebliche Widerstände – auch der Gewerkschaft selbst – für gehobene MTD-Ausbildungen den (akademischen) Fachhochschulstatus zu erlangen.
Wir bedanken uns bei allen PatientInnen, die den MTDs – von PhysiotherapeutInnen über LogopädInnen bis zu OrthoptistInnen – ihr Vertrauen geschenkt haben, obwohl es ihnen mitunter nicht leicht gemacht wird. Denn laut österreichischer Gesetzgebung und Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO steht zwar allen PatientInnen eine Behandlung nach „state of the art“ zu, tatsächlich hängt diese aber von der sehr unterschiedlichen Bereitschaft der Krankenkassen ab, diese auch zu finanzieren.
Anders als bei ÄrztInnen, Hebammen oder PsychotherapeutInnen hat mangels Listenführung kein/e PatientIn im Zweifelsfall die Möglichkeit zu erfahren, ob sein/e bzw. ihr/e MTD tatsächlich berufsberechtigt ist.
ÖGB und AK sind aufgerufen, hier endlich im Interesse der PatientInnen aktiv zu werden.
Laut GdG heißt die „Grundfrage“, wem eine gesetzliche Interessenvertretung der gehobenen med.-techn. Dienste „eigentlich nützen“ soll.
Die Antwort lautet: Ihnen, den Berufsangehörigen der gehobenen MTDs und Ihren PatientInnen. Wer soll denn den Bedürfnissen der PatientInnen mehr Nachdruck verleihen als Sie, die sich tagtäglich damit auseinandersetzen? Wer soll die Notwendigkeiten von Entwicklungen in Ihren Berufen besser beurteilen können, als Sie selbst? Wer soll dafür sorgen, dass gehobene med.-techn. Dienste als eigenständige Ebene im Gesundheitswesen wahrgenommen und verankert werden?
Die Grundfrage heißt vielmehr: Wollen Sie von einer sachkundigen, gesetzlich verankerten Interessenvertretung repräsentiert werden, die sich ausschließlich um die Belange der gehobenen MTDs kümmert oder von einem Untergruppenausschuss des Fachgruppenausschusses des Berufsausschusses der Fachgruppe für allerlei Gesundheitsberufe, die oft sogar in einem Konkurrenzverhältnis zu einander stehen.
Die GdG sammelt Unterschriften dagegen, dass die gehobenen med.-tech. Dienste gesetzlich verankerte Rechte (und Pflichten) im österreichischen Gesundheitssystem erhalten sollen. Damit agiert sie gegen die Sicherung von Berufsbildern, Ausbildungen und Tätigkeitsbereichen, die weder sie selbst noch die AK entwickeln können. In letzter Konsequenz agiert sie damit auch gegen die Versorgung der PatientInnen, denen in unserem Gesundheitssystem – zumindest bis jetzt – das Recht auf qualitativ hochstehende Diagnose und Behandlung nach „state of the art“ zuerkannt wird. Ob sie dabei bedenkt, daß auch jedes ihrer eigenen Mitglieder jederzeit zu einem solchen Patienten werden könnte?
Mit Ihrer Unterschrift würden Sie gegen eine Vertretung der MTD-Interessen stimmen. Sie würden mit Ihrer Unterschrift die Tatsache besiegeln, dass die Professionalisierung, Entwicklung und Eigenständigkeit der gehobenen MTD weiterhin abhängig von machtpolitischen Gegebenheiten auf den Goodwill und die Zustimmungvon Gewerkschaft und AK angewiesen ist.
Die GewerkschafterInnen scheinen vom Erfolg ihrer Aktion selbst nicht so recht überzeugt zu sein. Denn sie ersuchen in dem Rundbrief auch gleich, „Verwandte, Bekannte, Freunde, etc.“ mögen ebenfalls unterschreiben.
Wir fragen uns, welches Gewicht die Unterschriften von Oma, Opa und Tante für berufspolitische Anliegen der MTDs haben sollen.
In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir daher, die „Unterstützungserklärung“ der GdG zu ignorieren.
Anna-Elisabeth Trauttenberg
Präsidentin des Dachverbandes der
gehobenen medizinisch-technischen Dienste
a.e.trauttenberg@mtd-dachverband.at
www.mtd-dachverband.at
Wien, am 24.8.2005
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